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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
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Leistungen > Schadensmeldung - Straßenschaden melden

Schadensmeldung - Straßenschaden melden

Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Voraussetzungen

keine

Zuständige Stelle

Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:

  • auf Autobahnen: die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes
  • auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften: das jeweilige Landratsamt beziehungsweise der Stadtkreis
  • auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten hängt es von der Einwohnerzahl und der betroffenen Straße ab: Bei Bundesstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 80.000 zuständig, bei Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 30.000 zuständig, sonst das Landratsamt.
  • auf allen anderen Straßen innerhalb der Ortschaften, z.B. in Wohn- und Gewerbegebieten, ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Die Autobahn GmbH des Bundes
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Friedrichstraße 71
10117 Berlin
> Die Autobahn GmbH des Bundes
Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung [Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Lieferanschrift
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg im Breisgau
Besucheranschrift
Ludwigstraße 23
79104 Freiburg im Breisgau
> Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung [Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald]

Bezugsort

Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.

Verfahrensablauf

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

  • Art der Beschädigung,
  • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße
  • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

Fristen

  • Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
  • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

Kosten

  • bei Meldung von Schäden: keine
  • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Art des Schadens

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Entfällt.

Rechtsgrundlage

Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz - StrG)

Freigabevermerk

21.12.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen