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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
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Leistungen > Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen Kinder und Jugendliche lernen, Schwierigkeiten zu überwinden, Selbstbewusstsein aufzubauen und andere Meinungen zu respektieren.

Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe und eine spezifische Form der sogenannten Hilfe zur Erziehung. Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden. Die Soziale Gruppernarbeit ist vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.

Voraussetzungen

Sie gehen davon aus, dass Ihr Kind oder die jugendliche Person Entwicklungsschwierigkeiten hat und/oder Verhaltensauffäligkeiten zeigt.

Zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

Allgemeiner Sozialer Dienst Hochschwarzwald [Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Goethestraße 7
79822 Titisee-Neustadt
Lieferanschrift
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg im Breisgau
> Allgemeiner Sozialer Dienst Hochschwarzwald [Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald]
Hilfe zur Erziehung (WJH) und Förderung in Kindertagesbetreuung [Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Lieferanschrift
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg im Breisgau
Hausanschrift
Berliner Allee 3
79114 Freiburg
> Hilfe zur Erziehung (WJH) und Förderung in Kindertagesbetreuung [Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald]

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle.

Sie beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind oder den Jugendlichen eine geeignete Maßnahme ist. Das Jugendamt hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe gewährt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)

  • § 29 Soziale Gruppenarbeit

Freigabevermerk

27.01.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen