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Bürgermeisteramt
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Leistungen > Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen

Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen

Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.

Voraussetzungen

  • Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
  • Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
  • Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
  • Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
  • Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände

Zuständige Stelle

das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat

Finanzamt Freiburg-Land
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Stefan-Meier-Straße 133
79104 Freiburg
Lieferanschrift

79095 Freiburg
> Finanzamt Freiburg-Land

Bezugsort

Geben Sie in der Regionalisierung den Standort der Stiftung an.

Verfahrensablauf

Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.

Fristen

innerhalb eines Monats

Erforderliche Unterlagen

Kopien

  • des Änderungsbeschlusses
  • der Satzungsänderung
  • des Stiftungsgeschäftes

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums Baden-Württemberg.

Hinweise

Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.

Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

09.12.2024; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

Lebenslagen