Suchergebnis
- Leistung
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen
Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf zwei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und notwendige Behandlungen.
Montag bis Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |