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Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten Genehmigung
Unter die Genehmigungspflicht fallen lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.
Montag bis Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |