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Vertragszahnarzt - Zulassung beantragen ➚
Als Zahnarzt oder Zahnärztin können Sie gesetzlich Krankenversicherte behandeln und die Behandlung über die Krankenkasse abrechnen. - Leistung
Zulassungsausschuss - Zulassung als Vertragsarzt beantragen
Sie erhalten Ihre Zulassung von dem für Sie regional zuständigen Zulassungsausschuss für Ärztinnen und Ärzte. - Leistung
Partnerschaft, Trennung und Ehescheidung - Versorgungsausgleich durchführen
Bei einer Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft führt das Familiengericht (eine Abteilung des Amtsgerichts) grundsätzlich von Amts wegen einen Versorgungsausgleich durch.