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Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - Abrechnung beantragen
Kein Arbeitgeber darf Jugendliche ohne eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung beschäftigen. - Leistung
Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden ➚
Als Arbeitgeber müssen Sie das zuständige Regierungspräsidium benachrichtigen, wenn eine Frau Sie informiert hat, dass sie schwanger ist.