Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
Tel (0 7 6 69) 9 11 8-0
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Willkommen in St. Märgen
Geschichte eingebettet in grüner Natur

Suchergebnis

  • Leistung
    Andere Strafanzeige stellen ➚
    Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind.
  • Leistung
    Anzeige - Strafanzeige erstatten
    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben.
  • Leistung
    Betrugsdelikt anzeigen ➚
    Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind.
  • Leistung
    Eigentumsdelikt anzeigen ➚
    Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind.
  • Leistung
    Hass und Hetze im Netz anzeigen ➚
    Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind.
  • Leistung
    Sachbeschädigung anzeigen ➚
    Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind.
  • Leistung
    Strafantrag stellen ➚
    Bestimmte Straftaten werden von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt, wenn der oder die Verletzte einen Strafantrag gestellt hat.
  • Organisationseinheit
    Staatsanwaltschaft Freiburg ➚
  • Lebenslage
    Erste Schritte eines Opfers
    Wenn Sie sich als Opfer einer Straftat hilflos- oder ratlos fühlen, bietet es sich in der Regel an, dass Sie sich möglichst umgehend an die Polizei wenden.