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- Lebenslage
Stimmabgabe
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. - Lebenslage
Stimmabgabe
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. - Lebenslage
Kommunalwahlen
Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes sowie in den Landkreisen die Kommunalvertretungen gewählt. - Lebenslage
Wahlhandlung (Stimmabgabe)
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. - Lebenslage
Wahlhandlung (Stimmabgabe)
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. - Lebenslage
Wahlhandlung (Stimmabgabe)
Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können. - Leistung
Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. - Leistung
Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bzw. Berichtigung beantragen
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. - Leistung
Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung bei Umzug beantragen
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.