Suchergebnis
- Leistung
Vermarktungsgenehmigung beantragen ➚
Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder deren Erzeugnisse dürfen nur vermarktet werden, wenn eine Genehmigung erteilt wurde. - Lebenslage
Naturschutz, Artenschutz, Landschaftspflege
Für den Naturschutz in Baden-Württemberg ist die Naturschutzverwaltung zuständig.