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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
Tel (0 7 6 69) 9 11 8-0
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
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    Vermarktungsgenehmigung beantragen ➚
    Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder deren Erzeugnisse dürfen nur vermarktet werden, wenn eine Genehmigung erteilt wurde.
  • Leistung
    Haltung besonders geschützter Arten anzeigen ➚
    Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie die Haltung unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.
  • Leistung
    Betrieb eines Tiergeheges anzeigen
    Bei der Errichtung, der Erweiterung oder dem Betrieb eines Geheges müssen Sie verschiedene Anforderungen aus den Bereichen Naturschutz, Forst, Baurecht und Veterinärwesen beachtet.