Suchergebnis
- Leistung
Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahrnehmen ➚
Gesetzlich Versicherte haben ab einem gewissen Alter einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.
Montag bis Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |