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Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmen
In Baden-Württemberg sind Sie als Personensorgeberechtigte verpflichtet, Ihr Kind zehnmal ärztlich untersuchen lassen.
Montag bis Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |