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Vermarktungsgenehmigung beantragen ➚
Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder deren Erzeugnisse dürfen nur vermarktet werden, wenn eine Genehmigung erteilt wurde.
Montag bis Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |