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Beschäftigte bei der Sozialversicherung anmelden ➚
Beschäftigen Sie Arbeitnehmende, müssen Sie diese mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zur Sozialversicherung anmelden. - Leistung
Lohnsteuer anmelden und bescheinigen
Als Arbeitgeber müssen Sie bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer vom Arbeitslohn Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbehalten.