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Bürgermeisteramt
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Marktüberwachung

Wer Haushaltsgeräte, Spielzeug, Textilien, Elektrogeräte und -artikel, Schutzausrüstungen oder auch Maschinen kauft, verlässt sich darauf, dass sie keine Gefahr für Gesundheit und Leben darstellen.
Doch in der Praxis zeigt sich: Immer wieder werden Fälle von brennenden Haushaltsgeräten oder Akkus, Weichmacher in Spielzeugen oder allergieauslösenden Textilien bekannt.

Damit gefährliche Produkte nicht zufällig, sondern systematisch gefunden werden, gibt es die Marktüberwachung.

Ziel ist es, die Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und den Unternehmen einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

Die Marktüberwachung Baden-Württemberg ist zuständig für folgende Bereiche:

  • Produktsicherheit
  • Chemikaliensicherheit
  • Ökodesign
  • Bauprodukte

Die Marktüberwachung Baden-Württemberg ist landesweit zuständig und kontrolliert stichprobenartig Hersteller, Händler und Importeure bei der Einfuhr und beim Verkauf von Produkten des Non-Food Sektors.

Die Erfahrung zeigt: Nicht überall, wo das europäische „CE“-Zeichen draufsteht, ist die erforderliche Sicherheit gewährleistet.
Grund genug für die Marktüberwachung, dem gesetzlichen Auftrag nach ausreichenden Stichprobenkontrollen nachzukommen und dafür zu sorgen, dass die erkannten Mängel abgestellt und Produkte mit Mängeln vom Markt genommen werden.

Vertiefende Informationen

Marktüberwachung am Regierungspräsidium Tübingen

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten

Freigabevermerk

08.10.2024 Regierungspräsidium Tübingen

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