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Bürgermeisteramt
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Checkliste Behindertenfahrzeuge

Die notwendige Zusatz-Ausstattung richtet sich einerseits nach Ihren individuellen Bedürfnissen, anderseits auch nach den Auflagen Ihres Führerscheins. Auf einige Punkte sollten Sie besonders achten.

Informieren Sie sich über die Bestimmungen für Fahrerlaubnisse für bewegungsbeeinträchtigte Menschen:

  • Für welche Fahrzeuge gilt Ihr Führerschein?
  • Welche Spezialvorrichtungen sind erforderlich?
  • Sind Perfektions- und Trainingsfahrten erforderlich oder möglich?
  • Bedingt durch die körperliche Behinderung ist in jedem Fall eine Bestätigung der Fahrtüchtigkeit durch eine ärztliche Untersuchung nachzuweisen. Informieren Sie sich darüber am besten bei Ihrem Arzt.
  • Eine Rücksprache mit einer Kfz-Versicherung ist oftmals angeraten, da diese teilweise besondere Konditionen in der Vertragsgestaltung oder dem Einbau besonderer Sicherheitsausstattungen in Fahrzeugen für behinderte Menschen zu Grunde legen.

Achten Sie beim Autokauf insbesondere auf 

  • Anzahl und Art der Türen
  • Sitzform
  • Schwenksitze
  • Türöffnungsweite
  • Kofferraum (Größe, Öffnungsweite, Ladekantenhöhe)
  • klappbaren Rücksitz
  • Automatikgetriebe
  • technische Sicherheit wie z.B. Servolenkung
  • Assistenzsysteme wie z.B. Einparkhilfe oder Parklenkassistent
  • elektrische Fensterheber

Viele Fahrzeughersteller bieten daneben Fahrhilfen an wie beispielsweise

  • Linksgas
  • Fußfeststellbremse
  • Ladehilfe/Rollstuhl-Lift
  • Rollstuhlhalterungen mit elektrischer Lösevorrichtung
  • Handgeräte für Gas und Bremse
  • Lenkrad-Drehknäufe
  • Pedalabdeckungen
  • Schließhilfen

Versuchen Sie, Umbauvarianten vorab zu testen (z.B. bei Fahrschulen oder Autofahrerclubs). 

Achtung: Lassen Sie Ihr Fahrzeug behindertengerecht umbauen, klären Sie vorher, ob Sie danach eine neue Betriebserlaubnis benötigen und ob das Fahrzeug wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückgebaut werden kann für den Fall eines Weiterverkaufs.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium hat ihn am 05.06.2019 freigegeben.

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